Ein Fahrschein ohne gleichzeitige Sitzplatzreservierung verbrieft nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn hinreichend Plätze verfügbar sind.
Wer hingegen keine Sitzplatzreservierung erwirbt, hat auch keinen Anspruch auf die Beförderung in einem bestimmten Zug. Er muss in Kauf nehmen, dass er gegebenenfalls auf eine der folgenden Verbindungen warten muss.