AnwaltOnline - Reiserecht Mai 2019
ISSN: 1511-8975
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Interessante Urteile
Pflicht einer Fluglinie, über geänderte Flugzeiten zu informieren
Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine Fluglinie nach der Fluggastrechteverordnung verpflichtet ist, die Kunden mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Änderung zu unterrichten. Es genüge nicht, dass die Informationen über die Flugzeitenänderung bereits auf der Homepage der Fluglinie aufgeführt seien. ...
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Gewitter ist nicht immer ein außergewöhnlicher Umstand!
Die Fluggesellschaft kann eine EU-Ausgleichsforderung nicht unter Verweis auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn das Flugzeug wegen eines Gewitters nicht am Endziel landen konnte sofern der Flug bereits mit erheblicher Verspätung gestartet ...
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Reisepreisminderung und Schmerzensgeld bei erlittener Todesangst auf Rückreise
Das LG Köln hat einem reisenden Ehepaar, das auf der Heimreise von den Malediven in Seenot geraten war und dabei Todesangst erleiden musste, eine Entschädigung von mehr als 10.000 Euro zugesprochen.
Der Kläger hatte für sich und seine Ehefrau bei dem beklagten Reiseveranstalter eine 12-tägige Pauschalreise auf die Malediven gebucht. Rund 4.500 Euro gaben ...
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Zwangstrinkgeld auf Kreuzfahrt muss angegeben werden!
Trinkgelder, die bei einer Kreuzfahrt zwingend zu zahlen sind, müssen im beworbenen Reisepreis angegeben werden.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Die Beklagte, die Schiffsreisen vermittelt, hat mit einem Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt geworben. In diesem Gesamtpreis fehlte die Angabe eines ...
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Weitere Urteile zum Reiserecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen.
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Das Thema des Monats
Vertaner Urlaub
Es gilt die Faustformel: Waren die Mängel so erheblich, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% verlangt werden kann, so ist i.d.R. von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.
Der Anspruch ergibt sich aus in § 651 n Abs. 2 BGB, wobei die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden müssen: ...
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