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Neue Regeln für Sicherheitsscanner an Flughäfen

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission hat strenge Regeln für die Nutzung so genannter Körperscanner an Flughäfen vorgeschlagen.

EU-Verkehrskommissar und Kommissions-Vize-Präsident Siim Kallas sagte in Brüssel: "Sicherheitsscanner sind eine wertvolle Alternative zu den bestehenden Kontrollmöglichkeiten und sehr effizient im Aufspüren metallischer und nicht-metallischr Objekte." Es solle jedoch jedem EU-Staat selbst überlassen bleiben, ob diese Art der Scanner genutzt werden oder nicht.

Während viele Passagiere die Scanner auch deshalb bequem finden, weil sie ihnen das Abtasten ersparen, gibt es auch Bedenken etwa wegen des Datenschutzes. Die Kommission schlug deshalb strenge Regeln vor: Die Scanner dürfen Bilder nicht speichern oder ausdrucken, der Zugang zu den Bildern soll eng begrenzt werden. Der Sicherheitsbedienstete, der die Bilder anschaut, soll räumlich getrennt sitzen. Eine Verbindung zwischen den Scan-Bildern und Bildern der Reisenden darf es nicht geben. Außerdem muss Passagieren auch die Möglichkeit gegeben werden, sich auf andere Weise kontrollieren zu lassen. Zum Schutz der Gesundheit sollen nur Scanner ohne Röntgen-Strahlen zugelassen werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU Kommission

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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