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Vorschriften zu Handgepäckgröße

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission hat die Umsetzung der Vorschriften über die maximale Größe des Handgepäcks verschoben. Grund sind die zu erwartenden Nachteile im Hinblick auf die Luftsicherheit und den Komfort der Passagiere. EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, zuständig für Verkehr, erklärte: "Die EU-Kommission hat unter Beweis gestellt, dass sie bereit ist, auf fundierte Argumente von seiten der Interessengruppen einzugehen, die sich für eine spätere Einführung der Vorschriften über die Größe des Handgepäcks ausgesprochen haben. Deshalb vertreten wir die Auffassung, dass es für die europäischen Bürger am besten wäre, wenn die Einführung der Vorschriften bis Mai 2008 verschoben wird."

Gemäß den Vorschriften über die Handgepäckgröße wurde die maximale Größe des Handgepäcks auf 56cm x 45cm x 25cm begrenzt. Ziel ist, bei der Sicherheitsüberprüfung im Flughafen verbotene Artikel im Handgepäck leichter auffindbar zu machen.

Die EU-Kommission hat die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) nun gebeten, in den nächsten zwölf Monaten die Vorteile für die Sicherheit zu bewerten, die mit einer Begrenzung der Handgepäckgröße einhergehen. Zusammen mit weiteren von den Mitgliedstaaten und den Interessenverbänden übermittelten Informationen soll Ihr Bericht bis Dezember 2007 vorliegen. Ein Folgebeschluss wird dann auf der Grundlage dieser Beiträge gefasst.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU-Kommision

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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