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Elektronischer Reisepaß

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Am 1.November 2005 führt die Bundesrepublik Deutschland den elektronischen Reisepaß mit biometrischen Daten ein (ePass). Ein im Paß integrierter Chip enthält zunächst nur die üblichen Paßdaten und das Lichtbild. Ab März 2007 kommen zwei digitale Fingerabdrücke hinzu. Die Integration des Chips erhöht die Fälschungssicherheit des Reisepasses und soll Mißbrauch verhindern, da ein maschineller Abgleich möglich ist, bei dem festgestellt werden kann, ob der Nutzer auch Paßinhaber ist.
Die Paßbilder müssen den internationalen Standards entsprechen, so daß neue Paßfotos notwendig sind. Statt im Halbprofil erfolgt die Aufnahme nun frontal - diese Bilder können zukünftig auch für Personalausweise verwendet werden.

Mit der Einführung dieser Neuerungen erhöht sich der Preis für den 10 Jahre gültigen ePass mit 32 Seiten auf EURO 59,00.

Alte Pässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Es bestehen keine Einschränkungen für die alten Pässe.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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