Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.124 Anfragen

EU gewährt Fluglinien weiterhin Flexibilität bei Nutzung von Start- und Landerechten

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggesellschaften werden auch im Sommerflugplan 2021 von der verbindlichen Nutzung ihrer Start- und Landerechte (Slots) befreit.

Einen entsprechenden Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten am 15.02.2021 auf Vorschlag der Europäischen Kommission gefasst.

Airlines können bis zu 50 Prozent der ihnen zugeteilten Slots zurückzugeben. Die Europäische Kommission bekommt zudem die Befugnis, diese Regelung bis 2022 zu verlängern und die erforderliche Nutzungsrate auf 30 bis 70 Prozent – je nach Entwicklung des Luftfahrtsektors – festzulegen.

Veröffentlicht: 16.02.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant