Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2019 entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen. Für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung steht seit dem 6. Mai 2020 ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, das über die Internetseite www.bmjv.de/thomas-cook abrufbar ist.
Für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung haben sich bisher ca. 89.000 betroffene Pauschalreisende angemeldet.
Nur Fälle, für die alle geforderten Unterlagen vollständig im Bundportal hochgeladen sind und bei denen die Prüfung abgeschlossen ist, können ausgezahlt werden. Vor diesem Hintergrund sind aktuell ca. 21.100 Fälle mit einem Volumen von ca. 31,324 Millionen Euro ausgezahlt worden oder stehen kurz vor der Auszahlung.
Veröffentlicht: 28.10.2020
Quelle: PM des BMJV
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