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Türkei: Aufhebung Reisewarnung für die Provinzen Aydin, Antalya, Izmir und Muğla

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.

Hiervon ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts. Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland. Die Kosten von umgerechnet 15,- Euro in einem zertifizierten Labor bzw. 30,- Euro am Flughafen müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben.
Auch jenseits der vorgenannten vier Provinzen verlangt die Türkei von sämtlichen Personen, die aus der Türkei nach Deutschland zurückreisen, unabhängig vom Reiseweg ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, und wird dies bei der Ausreise aus der Türkei kontrollieren.

Veröffentlicht: 05.08.2020

Quelle: Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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