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Galeria Karstadt Kaufhof erwirbt 106 Thomas Cook Reisebüros und die E-Commerce Plattform „Golden Gate“

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die vorläufigen Insolvenzverwalter der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm haben sich mit den Verhandlungsführern von Galeria Karstadt Kaufhof geeinigt.

Demnach verstärkt Galeria Karstadt Kaufhof seine Reiseangebote durch den Erwerb von 106 Thomas Cook Reisebüros. Zudem erwirbt der Investor die Thomas Cook E-Commerce Plattform „Golden Gate“, die über maßgeschneiderte IT-Lösungen und wertvolle Marktdaten verfügt. Durch die Übernahme werden mehr als 500 Arbeitsplätze in den 106 Reisebüros und der E-Commerce Plattform gesichert.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Rechtsanwalt Ottmar Hermann und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm und Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH, zeigen sich mit dem Ergebnis zufrieden.

„Die Käufer verstärken ihr Unternehmen nicht nur durch profitable und wertvolle Geschäftseinheiten, sondern vor allem auch durch hochqualifizierte und engagierte neue Mitarbeiter, die den Reisemarkt bestens kennen“, kommentiert Kappel-Gnirs die erfolgreiche Transaktion. „Wir haben alles versucht, Thomas Cook als Ganzes zu veräußern. Das war allerdings im Markt nicht zu realisieren. Mit dieser Lösung haben wir ein Maximum an Substanz und Arbeitsplätzen erhalten und für die Thomas Cook Reisebüros und die attraktive
E-Commerce Plattform Golden Gate gute Perspektiven und Chancen für die Zukunft herausgeholt“, sagt Ottmar Hermann, vorläufiger Insolvenzverwalter der Thomas Cook Touristik GmbH.

Der vorläufige Insolvenzveralter Fabio Algari lobte ausdrücklich die „hoch motivierte und engagierte Belegschaft, die für den Erhalt der Unternehmen aus vollem Herzen gekämpft“ habe. Ebenso wertvoll sei die konstruktive Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und der Thomas Cook-Geschäftsleitung gewesen. „Ich freue mich, dass wir diesen Unternehmensteilen und damit über 500 Kolleginnen und Kollegen eine sichere Perspektive bieten können“, erklärt Stefanie Berk.

Der Erwerb steht unter dem Vorbehalt der Gläubigerausschüsse und der Freigabe der Kartellbehörden.

Veröffentlicht: 20.11.2019

Quelle: PM der Thomas Cook GmbH

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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