Der Reisende tritt krankheitsbedingt vom Reisevertrag zurück und legt dazu ein ärztliches Attest vor. Der Reiseveranstalter um Klärung gebeten, ob dieser direkt mit der im Reisepreise enthaltenen Reiserücktrittskostenversicherung abrechnet oder ob der Reisende selbst tätig werden soll.
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An:
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Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
von der bei Ihrem Haus gebuchten Reise nach (...) vom (...) bis (...) muss ich / müssen wir leider mit sofortiger Wirkung wegen einer …
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
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