Der Reisende tritt krankheitsbedingt vom Reisevertrag zurück und legt dazu ein ärztliches Attest vor. Der Reiseveranstalter um Klärung gebeten, ob dieser direkt mit der im Reisepreise enthaltenen Reiserücktrittskostenversicherung abrechnet oder ob der Reisende selbst tätig werden soll.
An:
Betrifft: Reise-Buchungsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der bei Ihrem Haus gebuchten Reise nach vom bis leider mit sofortiger Wirkung wegen einer plötzlichen und unerwarteten Krankheit zurücktreten. Ein entsprechendes ärztliches Attest befindet sich in der Anlage.
Da im Reisepreis eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten ist, davon aus, dass die entstehenden Kosten von der Versicherung getragen werden. Die entsprechenden Daten liegen Ihnen bereits vor. Bitte informieren Sie , ob sich Ihr Haus direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen wird, um die Abwicklung und Zahlung zu vereinfachen oder aber
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos
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