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Minderung wegen Mängeln am Hotel

Reiserecht

Das Regressschreiben bei abweichender Hotelbeschreibung beschreibt die Abweichungen vor Ort und fordert vom Reiseveranstalter eine Rückzahlung in Form einer Minderung des Reisepreises.

(...) (...)
(...)
(...)

An:
(...)
(...)
(...)

Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...)

(...)


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Ihrem Haus habe ich / haben wir unter der Buchungsnummer (...) vom  (...) bis (...) die o.g. Reise nach / ein Zimmer im Hotel (...) gebucht.

Im Katalog haben Sie die folgende Beschreibung verwendet:
(...)

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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