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Abhilfeverlangen bei Mängeln nebst Minderung des Reisepreises

Reiserecht

Ein Abhilfeverlangen bei Mängeln nebst Minderung des Reisepreises ist eine Aufforderung an den Reiseveranstalter, Mängel an der gebuchten Reise zu beheben, und gleichzeitig die Forderung nach einer Preisreduzierung, wenn die Mängel nicht behoben werden können.

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Heimatanschrift:
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Reise-Buchungsnummer: (...)

Anschrift Urlaubsunterkunft:
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Zimmer-Nr.: (...)

An die örtliche Reiseleitung des Reiseveranstalters (...)

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die bei Ihnen gebuchte …

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

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