Aufforderung an die Fluggesellschaft, den Passagier gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung auf den nächstmöglichen Flug zum Zielort umzubuchen. Der Fluggast macht damit seinen Anspruch auf Ersatzbeförderung geltend, der im Falle einer Annullierung alternativ zur Erstattung des Flugpreises besteht.
An:
Betrifft: Buchungs-/Ticketnummer(n):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich der obigen Buchungs-/Ticketnummer(n) haben Sie eine Annullierung vorgenommen. Ihr damit einhergehender Umbuchungsvorschlag ist nicht akzeptabel.
Sie daher zur Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen gem. Art. 8 Abs. 1 lit. c) der VO 261/2004 auf.
Hierzu Ihnen eine Frist bis zum
Die angemessene Frist kann ja nach Zeitraum bis zum Abflug 24 Stunden bis 10 Tage betragen
hierzu unverbindlich die folgende Verbindung an:
Sollte die Frist erfolglos verstreichen, eine Ersatzbuchung auf eigene Kosten vornehmen und von Ihnen ersetzt verlangen.
Unterschrift, Datum (Namen aller Passagiere, nicht nur des Buchenden) |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos
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