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Flugannullierung: Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung

Reiserecht

Aufforderung an die Fluggesellschaft, den Passagier gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung auf den nächstmöglichen Flug zum Zielort umzubuchen. Der Fluggast macht damit seinen Anspruch auf Ersatzbeförderung geltend, der im Falle einer Annullierung alternativ zur Erstattung des Flugpreises besteht.

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An:
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Betrifft: Buchungs-/Ticketnummer(n): (...)

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hinsichtlich der obigen Buchungs-/Ticketnummer(n) haben Sie eine Annullierung vorgenommen. Ihr damit einhergehender …

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