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Kollision mit rückwärts rollendem Fahrzeug

Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fahrzeuge ohne Hill-Hold-Funktion rollen gerne ein wenig zurück - und dabei kommt es gerne zu einem folgenschweren Rempler!

Typischerweise kommt es an Steigungen zu einem Zurückrollen von haltenden Fahrzeugen - z.B. an Ampeln. Aber auch unter anderen Umständen kann es vorkommen, dass ein zunächst stehenzubleibendes Fahrzeug aufgrund einer geringfügigen Fahrbahnneigung ins rollen gerät. Besonders dann, wenn die Fahrzeug dicht bei einander stehen, ist ein Rempler schnell passiert.

Doch wer zahlt den Schaden? Der zurückrollende Fahrer ist hier nicht immer in der Pflicht. So weist AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com/) auf ein Urteil des LG Saarbrücken hin, das unter dem Aktenzeichen 13 S 56/14 entschieden hat, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer aufgrund dieser bekannten Gefahr zumindest bei einer vorhandenen Steigung einen Mindestabstand halten müssen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Mit anderen Worten: Der nachfolgende muss letztendlich mit einem Zurückrollen des Vordermannes rechnen.

Dieser Grundsatz gilt nicht nur für das Anhalten in fahrbahnparallerer Richtung, sondern auch für ein Ausscheren zum Überholen, so das Gericht.

Umfassende Informationen und tausende Urteile zum Verkehrsrecht finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.

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