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Schmerzensgeld nach Reitunfall

Pferderecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Viele Kinder lieben das Ponyreiten. So harmlos dieses Vergnügen auf den ersten Blick scheint, kann es doch auch immer zu Unfällen kommen.

Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle teilgenommen. Sie wurde dabei von der Angestellten der Reithalle an der Longe geführt. Das Mädchen stürzte vom Pferd, das wiederum auf sie stürzte. Das Mädchen erlitt einen Bein- und einen Schlüsselbeinbruch und musste operiert werden. Nach der Operation saß sie für sechs Wochen im Rollstuhl. Sie verklagte die Reithalle auf Schmerzensgeld.

Das Landgericht gab dem Mädchen Recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu:

Die Reithalle hafte als Halterin des Ponys. Bei dem Unfall habe sich eine typische Tiergefahr realisiert. Dies gelte auch, wenn die Klägerin möglicherweise die Kommandos der Angestellten nicht richtig umgesetzt habe. Denn zu berücksichtigen sei das Alter des Kindes und ihre mangelnde Reiterfahrung.

Die Berufung der Reithalle hatte keinen Erfolg.

Bei einem Kind sei im Rahmen einer Reitstunde besondere Vorsicht geboten, so der Senat. Die Reithalle könne sich auch nicht darauf berufen, dass das Pony stets ruhig gewesen sei, denn sie habe es erst ein halbes Jahr vor dem Unfall erworben und nicht explizit getestet, dass es kindliche Reitfehler toleriere.

Die beklagte Reitsportanlage hat auf einen Hinweis des Senats die Berufung zurückgenommen.


OLG Oldenburg, 30.11.2020 - Az: 2 U 142/20

Quelle: PM des OLG Oldenburg


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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