Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.254 Anfragen

Nutzpferde als Zugtiere bei Karnevalsumzug

Pferderecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurden zum Ziehen eines Gespanns im Rahmen eines Karnevalsumzugs zwei Kaltblutpferde eingesetzt, die normalerweise nur im Wald eingesetzt werden und noch nie einen Wagen gezogen hatten.

Dies ist eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens des Pferdehalters.

Die Pferde waren vorliegend in einer völlig anderen Umgebung eingesetzt und damit mannigfaltigen Eindrücken ausgesetzt worden, an die sie nicht gewöhnt waren. Zudem trugen die Tiere keine Scheuklappen und wurden von zwei fremden Personen geführt.

Daher haftet der Tierhalter, wenn die Tiere ausbrechen, für den entstandenen Schaden. Durch das Scheuen und Ausbrechen der Pferde verwirklicht sich eine typische Tiergefahr. Auch eine allgemeine Friedfertigkeit schließt ein unberechenbares tierisches Verhalten nicht aus.


OLG Koblenz, 08.05.1991 - Az: 5 U 1812/90

ECLI:DE:OLGKOBL:1991:0508.5U1812.90.0A

Patrizia KleinHont Péter HetényiMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim