Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Erforderlichkeit eines Equidenpasses bei Verbringung oder Abgabe

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Verbringen bzw. Abgeben eines Pferdes aus einem Bestand bedarf nach § 24k ViehVerkV i.d.F. vom 24.03.2003 eines Equidenpasses. Dies gilt unabhängig vom Geburtsdatum des Pferdes. Entscheidend für den Tatbestand des Verbringens oder Abgebens ist, dass das Pferd den Bestand tatsächlich körperlich verlässt.

Anmerkung AnwaltOnline: Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde (Umsetzung der EU-Richtlinie 504-2008). Er wird auf Anforderung durch die Zuchtorganisation, bei der das betroffene Pferd eingetragen ist, bei nicht eingetragenen Pferden in Deutschland durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung ausgestellt. Jeder Einhufer innerhalb der EU benötigt ein Papier, welches bei jedem Transport und bei der Schlachtung Auskunft über alle erfolgten medizinischen Behandlungen geben muss.


OLG Jena, 10.08.2009 - Az: 1 Ss 203/09

ECLI:DE:OLGTH:2009:0810.1SS203.09.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern