Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.434 Anfragen

Erforderlichkeit eines Equidenpasses bei Verbringung oder Abgabe

Pferderecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verbringen bzw. Abgeben eines Pferdes aus einem Bestand bedarf nach § 24k ViehVerkV i.d.F. vom 24.03.2003 eines Equidenpasses. Dies gilt unabhängig vom Geburtsdatum des Pferdes. Entscheidend für den Tatbestand des Verbringens oder Abgebens ist, dass das Pferd den Bestand tatsächlich körperlich verlässt.

Anmerkung AnwaltOnline: Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde (Umsetzung der EU-Richtlinie 504-2008). Er wird auf Anforderung durch die Zuchtorganisation, bei der das betroffene Pferd eingetragen ist, bei nicht eingetragenen Pferden in Deutschland durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung ausgestellt. Jeder Einhufer innerhalb der EU benötigt ein Papier, welches bei jedem Transport und bei der Schlachtung Auskunft über alle erfolgten medizinischen Behandlungen geben muss.


OLG Jena, 10.08.2009 - Az: 1 Ss 203/09

ECLI:DE:OLGTH:2009:0810.1SS203.09.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant