Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.860 Anfragen

Unaufklärbarer Schadensfall und die Haftungsverteilung

Pferderecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend wurde einem Geschädigten ein Pferd aus Gefälligkeit überlassen.

In der Folge kam es zu einem Schaden, bei dem nicht aufzuklären war, ob das Verhalten des Geschädigten zur schadenstiftenden Reaktion des Pferdes geführt hat oder sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat.

In einem solchen Fall muss der Geschädigte die Hälfte des Schadens selber tragen.


OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - Az: 13 U 298/93

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach