Hat eine Person ein Pferd zum selbstständigen Ausreiten gemietet, so muss der Mieter im Schadensfall die Vermutung gegen sich gelten lassen, dass ihn ein für den Schaden ursächliches Verschulden trifft.
Der Vermieter ist seinerseits dazu verpflichtet, sich vor der Überlassung davon zu überzeugen, dass der Reiter die erforderliche Erfahrung im Umgang mit Pferden besitzt, um bei einem Ausritt im Gelände auftretende Gefahren bewältigen zu können.
Der Vermieter ist seinerseits dazu verpflichtet, sich vor der Überlassung davon zu überzeugen, dass der Reiter die erforderliche Erfahrung im Umgang mit Pferden besitzt, um bei einem Ausritt im Gelände auftretende Gefahren bewältigen zu können.
OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - Az: 13 U 97/94
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos
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