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Bei der Pferdevermietung auf die Erfahrung der Reiter achten!

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat eine Person ein Pferd zum selbstständigen Ausreiten gemietet, so muss der Mieter im Schadensfall die Vermutung gegen sich gelten lassen, dass ihn ein für den Schaden ursächliches Verschulden trifft.

Der Vermieter ist seinerseits dazu verpflichtet, sich vor der Überlassung davon zu überzeugen, dass der Reiter die erforderliche Erfahrung im Umgang mit Pferden besitzt, um bei einem Ausritt im Gelände auftretende Gefahren bewältigen zu können.


OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - Az: 13 U 97/94


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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