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„Kissing spines“ - Rücktritt vom Kaufvertrag

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Pferdeverkauf zwischen privatem Käufer und gewerblichen Verkäufer kommen die Regeln des Verbrauchsgüterkaufrechts zur Anwendung.

Das Vorliegen von „Kissing-Spines“ bei einem Pferd, das aufgrund der konkreten Gegebenheiten im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit dafür begründet, dass sich bei dem Pferd alsbald klinische Symptome einstellen werden, steht der Anwendbarkeit des § 476 BGB nicht entgegen.

Es liegt also kein plötzlich und unerwartet auftretendes Phänomen vor. Somit handelt es sich bei „Kissing spines“ grundsätzlich um einen Mangel, der den Käufer des Pferdes zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.


LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - Az: 14 O 10670/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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