Die
Hausordnung regelt das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus. Sie regelt also die Rechte und Pflichten der Bewohner.
Die Hausordnung muss nicht zwingend Teil des
Mietvertrags sein. Auch eine allgemeine Hausordnung in Form eines Aushangs ist möglich.
Eine Hausordnung per Aushang kann jedoch nur Verhaltenshinweise enthalten. Konkrete Rechte und Pflichten können so nicht festgelegt werden.
Gehört die Hausordnung zum Mietvertrag, so kann der Vermieter diese auch nicht einseitig ändern. Hierzu ist dann auch die Zustimmung des Mieters erforderlich.
Bei einer Eigentümergemeinschaft gehört die Aufstellung und der Aushang einer Hausordnung zur ordnungsgemäßen Verwaltung.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.