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Mangel bei Flächenabweichung unter 10%?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nur dann, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch eine Flächenabweichung von unter 10% verursacht wurde, rechtfertigt dies die Annahme eines Mangels. Die Beeinträchtigung ist vom Mieter dazulegen.
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