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Minderung bei Kinderlärm?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der von Kindern beim Durchqueren des Treppenhauses mit der Mutter verursachte Lärm- und Geräuschpegel ist von jedem Mitmieter hinzunehmen. Eine Minderung des Mietzinses kommt aus diesem Grund nicht in Betracht.
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Thomas Heinrichs, Bräunlingen