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Minderung bei Kinderlärm?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der von Kindern beim Durchqueren des Treppenhauses mit der Mutter verursachte Lärm- und Geräuschpegel ist von jedem Mitmieter hinzunehmen. Eine Minderung des Mietzinses kommt aus diesem Grund nicht in Betracht.


LG München I, 24.02.2005 - Az: 31 S 20796/04

Martin BeckerHont Péter HetényiDr. Rochus Schmitz

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