Wenn Lösungsmittelgeruch die Wohnung unbewohnbar macht
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es besteht ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn die Benutzbarkeit von Schlaf- sowie Wohnzimmer durch Geruchsemissionen, die durch eine unsachgemäße Parkettversiegelung entstanden ist,