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Wechselsprechanlage im Eimer - Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist die Wechselsprechanlage gut einen Monat ausgefallen, so ist dies ein leichter Mangel, der eine Minderung des Mietzinses von 5% rechtfertigt. Hierbei war zu berücksichtigen, dass die fragliche Wohnung sich im zweiten Obergeschoss eines Hauses mit fünf Etagen befand.

Eine Minderung um 10% wäre nur bei gleichzeitigem Ausfall der Klingelanlage angemessen.


AG Rostock, 30.09.1998 - Az: 41 C 183/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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