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Keine Minderung bei Heizungsausfall?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Heizungsausfall muß nach Ansicht des Gerichts bis zu 4 Tagen hingenommen werden, ohne dass eine Minderung des Mietzinses erfolgen kann, da eine Wohnung nicht umgehend auskühlt.


AG Erkelenz - Az: 8 C 243/98

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