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Keine Minderung bei Heizungsausfall?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Heizungsausfall muß nach Ansicht des Gerichts bis zu 4 Tagen hingenommen werden, ohne dass eine Minderung des Mietzinses erfolgen kann, da eine Wohnung nicht umgehend auskühlt.


AG Erkelenz - Az: 8 C 243/98


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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