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Mietminderung, wenn der Müllschlucker stillgelegt wurde?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter sind bei einer behördlich veranlassten Stillegung eines Müllschluckers nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

Nach Ansicht des Gerichts ist es auch Mietern im 12. Obergeschoss zumutbar, den Müll auf dem herkömmlichen Weg zu entsorgen, insbesondere da der normale Hausmüll seit Einführung der Mülltrennung lediglich einen Bruchteil des insgesamt anfallenden Abfalls ausmacht.


AG Bochum, 15.07.2003 - Az: 63 C 563/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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