Die Rechtsprechung des BGH zu § 539 BGB a.F., nach der der Anspruch auf Minderung bei monatelanger ungekürzter Mietzahlung trotz Kenntnis eines Mietmangels verloren geht, ist auch auf den inhaltsgleichen § 536 b BGB anzuwenden.
LG Kiel, 28.01.2003 - Az: 1 S 175/02
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