Laute nächtliche Streitgespräche des Nachbarn können zu einer Mietminderung berechtigen, wenn die Streitgespräche eine Lärmbelästigung darstellen.
Vorliegend fühlte sich ein Mieter durch ein unter ihm wohnendes Ehepaar belästigt, welches mehrmals in der Woche laute nächtliche Streitgespräche führte.
Vorliegend fühlte sich ein Mieter durch ein unter ihm wohnendes Ehepaar belästigt, welches mehrmals in der Woche laute nächtliche Streitgespräche führte.
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AG Bergisch Gladbach, 24.07.2001 - Az: 64 C 125/00
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