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Kalte Räume - Minderung?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Minderung von 35% des Bruttomietzinses ist berechtigt, wenn die Mieträume regelmässig Temperaturen von deutlich unter 20°C erreichen.
Der Mieter von Geschäftsräumen innerhalb eines Einkaufszentrums ist dazu berechtigt, die Tür als Kundenanreiz dauerhaft offen zu halten. Hierbei entstehende geringere Raumtemperaturen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Mieters.
KG, 11.03.2002 - Az: 8 U 9211/00
ECLI:DE:KG:2002:0311.8U9211.00.0A
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