Gesundheitsängste des Mieters wegen Mobilfunkantennen in der Nähe seiner Wohnung können nur dann einen Mangel der Wohnung begründen, wenn nach dem Stand der Wissenschaft Gesundheitsgefährdungen möglich sind.Die Auffassung bestimmter Kreise oder der Umstand, daß Gefahren nicht völlig auszuschließen sind, reichen nicht aus.
AG Traunstein, 03.03.1999 - Az: 310 C 2158/98
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