Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.862 Anfragen

Mietminderung wegen Kindergeschrei

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Lärm von Kindern ist kein Grund für eine Mietminderung. Den von Kleinkindern üblicherweise ausgehenden Lärm muss man hinnehmen - oder ausziehen.

Der Kläger hatte seine Miete vorliegend um gut 25% gemindert, da er sich nach dem Einzug neuer Nachbarn durch Kindergeschrei gestört fühlte.

Vor Gericht erklärte er, die Maklerin habe ihm beim Anmieten im Namen des Vermieters zugesichert, die Wohnanlage werde von Kindern freigehalten. Der Vermieter bestritt, eine solche Aussage gemacht oder veranlasst zu haben.

Ob oder ob nicht eine solche Zusage bestanden habe, ist aber völlig ohne Belang. Sie wäre als Verstoß gegen die guten Sitten von vorneherein unwirksam. So wie die angeblich abgegebene Zusicherung erfolgt sein soll, kann sie nur verstanden werden, daß Kinder ein Übel oder einen Mangel darstellen, von der eine Mietsache frei zu halten ist. Sofern sich der Mieter auf eine derartige Zusicherung stützt um seine vorgenommene Mietzinsminderung zu begründen, riet das Gericht dem Mieter, sich ein möglichst abgelegenes und freistehendes Haus zu suchen und nicht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Vorstellung, ein Recht auf Minderung geltend machen zu können, wenn Nachbarn mit einem Kind einziehen, ist abwegig und als menschenunwürdig zurückzuweisen.


AG München, 07.10.1999 - Az: 412 C 23697/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant