Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter wegen eines lärmenden Nachbarn Protokoll geführt. Die Lärm wiederholte sich nahezu täglich: es polterte, es wurde herumgetrampelt oder laute Musik gehört, Türen wurden geknallt, Rollladen krachten herunter und es wurde geschrieen - und zwar insbesondere nachts.
Diese gleichmäßig wiederkehrende Lärmkulisse brachte den geplagten Mieter um den Schlaf. Da diese nach Ansicht des Gerichts auch zu einer besonderen Hilflosigkeit beim Mieter geführt hatten, hielt das Gericht eine Minderung von mindestens 10% für angemessen.
AG Bergheim, 11.07.2012 - Az: 23 C 147/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...