Strom im Treppenhaus abgezapft - Kündigung nicht immer gerechtfertigt!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
1. Entnimmt ein Mieter für seine Wohnung vorübergehend Strom aus einer Steckdose im Hausflur, weil der Strom in seiner Wohnung ausgefallen ist und der Vermieter trotz mehrfacher Nachfrage nicht reagiert, so rechtfertigt dies noch keine fristlose Kündigung wegen „Stromdiebstahl“.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.925 Beratungsanfragen
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!