Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.869 Anfragen
Wenn Mieter den Hausmeister bedrohen, folgt die Kündigung!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Drohung eines Mieters gegenüber dem Hausmeister des Vermieters, er solle sich nicht mehr in die Siedlung trauen, er werde ihm die Zähne einschlagen, stellt einen Kündigungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB dar, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.