Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.826 Anfragen

Kündigungsbeschränkungen im Mietvertrag gelten auch für den Käufer!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 21 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Der Käufer einer vermieteten Wohnung ist gem. § 566 BGB auch an Kündigungseinschränkungen gebunden, die zum Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums Inhalt des Mietvertrages sind.

Kündigungsbeschränkende Regelungen, die ihre Grundlage in der Person des Mieters finden, sind keine höchstpersönlichen Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters, die nach dem Rechtsübergang auf den neuen Eigentümer ihren Sinn verlieren.

Letztendlich gilt in dieser Hinsicht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Der neue Eigentümer muss sich also weiterhin an den alten Vertrag halten. Nur bei höchstpersönlichen Regelungen, die unmittelbar an die Person des Veräußerers geknüpft sind, kann ein anderes gelten, was aber vorliegend nicht der Fall war.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Käufer der Wohnung begehrt von Mieterin die Räumung der von ihr bewohnten Wohnung.

Die Mieterin und ihr Ehemann mieteten diese Wohnung mit Mietvertrag vom 08.09.1956 an. Nach § 1 dieses Vertrages ist die Wohnung zweckbestimmt für die Unterbringung von Bediensteten der Oberfinanzdirektion Bremen. § 17 des Mietvertrags, der mit Kündigung des Mietvertrages durch das Wohnungsunternehmen überschrieben ist, lautet wie folgt:

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.826 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant