- Mietrecht
- Urteile
Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen und die unvollständige Zahlung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Grundsätzlich gilt zwar, dass eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen nur durch vollständige Zahlung innerhalb der Schonfrist abgewendet werden kann. Nur ausnahmsweise kann es unerheblich sein, wenn ein geringer Teilbetrag (vorliegend: 43,88 €) offen bleibt.
Konkret war es vorliegend im Hinblick auf die außergewöhnlichen Umstände ausnahmsweise geboten, den verbleibenden Rückstand mit Rücksicht auf Treu und Glauben außer Betracht zu lassen.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.080 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg