Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.080 Anfragen

Mieter droht anderem Bewohner Penis abzuschneiden - fristlose Kündigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es nach einer ungewöhnlichen Drohung zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages gekommen:

Der Mieter hatte einem Nachbarsjungen in einer sehr bedrohlichen Gestik angedeutet, diesem den Penis abzuschneiden, nachdem der Junge dem Mieter zugewinkt hatte. Die Mutter des Kindes rief die Polizei und erstattete verständlicherweise Anzeige. Kurz darauf erhielt der Vermieter von diesem Vorfall Kenntnis und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Dem Vermieter wurde mitgeteilt, dass gegen den Mieter Anklage erhoben worden sei. Dies nahm der Vermieter zum Anlass das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich zu kündigen.

Das Gericht bestätigte die Kündigung.

Hier lag ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung vor, da es nicht hinzunehmen ist, dass andere Hausbewohner mit einem Verbrechen der oben geschilderten Art bedroht werden. Dies stört den Hausfrieden nachhaltig. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist nicht zumutbar.

Das Abwarten bis zur Information, das Anklage erhoben wird, war geboten und führte nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Schließlich kann der Vermieter sich nicht auf eine einseitige Information verlassen und muss sich erst weitere Informationen beschaffen um dann nach einer Überlegungs- und Überprüfungsfrist eine Entscheidung zu treffen.


AG Frankfurt/Main, 26.03.2015 - Az: 33 C 3506/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.080 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant