Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.806 Anfragen

Mietvertragskündigung für Stromdiebe!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn ein Mieter über unberechtigt "angezapfte" Stromleitungen Strom bezieht, ohne seinen Verbrauch zu bezahlen, aufgrund der Schwere dieses Verstoßes wird teilweise eine Abmahnung für entbehrlich gehalten.
Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob dies auch dann der Fall ist, wenn mit dem unberechtigt bezogenen Strom lediglich 1-2 mal im Monat das Kellerlicht angeschaltet wurde. Der entstandene Schaden war also so gering, dass er kaum zu beziffern war. Daher war das Gericht in diesem konkreten Fall der Ansicht, dass eine Abmahnung hier nicht entbehrlich war. Auch eine fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses war nicht berechtigt.
Ehe der Vermieter weitere Maßnahmen ergreift, muss er in einem solchen Fall zunächst eine Abmahnung wegen unbefugter Stromentnahme im Keller aussprechen.


LG Berlin, 21.10.2014 - Az: 67 S 304/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach