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Mietvertragskündigung für Stromdiebe!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn ein Mieter über unberechtigt "angezapfte" Stromleitungen Strom bezieht, ohne seinen Verbrauch zu bezahlen, aufgrund der Schwere dieses Verstoßes wird teilweise eine Abmahnung für entbehrlich gehalten.
Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob dies auch dann der Fall ist, wenn mit dem unberechtigt bezogenen Strom lediglich 1-2 mal im Monat das Kellerlicht angeschaltet wurde. Der entstandene Schaden war also so gering, dass er kaum zu beziffern war. Daher war das Gericht in diesem konkreten Fall der Ansicht, dass eine Abmahnung hier nicht entbehrlich war. Auch eine fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses war nicht berechtigt.
Ehe der Vermieter weitere Maßnahmen ergreift, muss er in einem solchen Fall zunächst eine Abmahnung wegen unbefugter Stromentnahme im Keller aussprechen.


LG Berlin, 21.10.2014 - Az: 67 S 304/14


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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