Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.692 Anfragen

Mietvertragskündigung für Stromdiebe!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Grundsätzlich liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn ein Mieter über unberechtigt "angezapfte" Stromleitungen Strom bezieht, ohne seinen Verbrauch zu bezahlen, aufgrund der Schwere dieses Verstoßes wird teilweise eine Abmahnung für entbehrlich gehalten.
Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob dies auch dann der Fall ist, wenn mit dem unberechtigt bezogenen Strom lediglich 1-2 mal im Monat das Kellerlicht angeschaltet wurde. Der entstandene Schaden war also so gering, dass er kaum zu beziffern war. Daher war das Gericht in diesem konkreten Fall der Ansicht, dass eine Abmahnung hier nicht entbehrlich war. Auch eine fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses war nicht berechtigt.
Ehe der Vermieter weitere Maßnahmen ergreift, muss er in einem solchen Fall zunächst eine Abmahnung wegen unbefugter Stromentnahme im Keller aussprechen.


LG Berlin, 21.10.2014 - Az: 67 S 304/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.692 Beratungsanfragen

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...

Leipholz , Euskirchen

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant