Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.778 Anfragen

Weihnachtsbeleuchtung als Kündigungsgrund?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein weil ein Wohnungsmieter Lichterketten im Außenbereich seiner Mietwohnung als Weihnachtsbeleuchtung angebracht hat, kann ein Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen.

Schließlich ist es gerade in der Weihnachtszeit üblich, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken.

Weil es vorliegend keine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung hierzu gab, konnte dem Mieter keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden.

Aber auch dann, wenn es eine entsprechende mietvertragliche Regelung geben würde, die das Anbringen von Lichterketten untersagt, wäre ein Zuwiderhandeln eine so geringfügige Pflichtverletzung, dass das Verhalten weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen kann.


LG Berlin, 01.06.2010 - Az: 65 S 390/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant