Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.048 Anfragen

Weihnachtsbeleuchtung als Kündigungsgrund?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein weil ein Wohnungsmieter Lichterketten im Außenbereich seiner Mietwohnung als Weihnachtsbeleuchtung angebracht hat, kann ein Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen.

Schließlich ist es gerade in der Weihnachtszeit üblich, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken.

Weil es vorliegend keine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung hierzu gab, konnte dem Mieter keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden.

Aber auch dann, wenn es eine entsprechende mietvertragliche Regelung geben würde, die das Anbringen von Lichterketten untersagt, wäre ein Zuwiderhandeln eine so geringfügige Pflichtverletzung, dass das Verhalten weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen kann.


LG Berlin, 01.06.2010 - Az: 65 S 390/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach