Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.416 Anfragen

Weihnachtsbeleuchtung als Kündigungsgrund?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein weil ein Wohnungsmieter Lichterketten im Außenbereich seiner Mietwohnung als Weihnachtsbeleuchtung angebracht hat, kann ein Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen.

Schließlich ist es gerade in der Weihnachtszeit üblich, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken.

Weil es vorliegend keine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung hierzu gab, konnte dem Mieter keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden.

Aber auch dann, wenn es eine entsprechende mietvertragliche Regelung geben würde, die das Anbringen von Lichterketten untersagt, wäre ein Zuwiderhandeln eine so geringfügige Pflichtverletzung, dass das Verhalten weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen kann.


LG Berlin, 01.06.2010 - Az: 65 S 390/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia KleinAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn