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Kündigung wegen Beleidigungen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter ist zur Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn ein Mieter andere Parteien mit gravierenden Beleidigungen und nächtlichem Lärm belästigt, da derartige nachhaltige Störungen des Hausfriedens ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses begründen.


LG Coburg, 17.11.2008 - Az: 32 S 85/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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