Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.821 Anfragen

Kündigung wegen Beleidigungen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter ist zur Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn ein Mieter andere Parteien mit gravierenden Beleidigungen und nächtlichem Lärm belästigt, da derartige nachhaltige Störungen des Hausfriedens ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses begründen.


LG Coburg, 17.11.2008 - Az: 32 S 85/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.821 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

Verifizierter Mandant