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Räumung ist keine Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Voraussetzung einer Kündigung durch schlüssiges Verhalten ist ein Erklärungsbewusstsein des Kündigenden. Darüber hinaus muss das Verhalten bei objektiver Bewertung den Erklärungswert einer Kündigung haben.

Es gibt keinen Grundsatz, nachdem eine bloße Räumung nebst Schlüsselrückgabe den Erklärungswert einer Kündigung hat.


KG, 16.01.2006 - Az: 8 U 157/05

ECLI:DE:KG:2006:0116.8U157.05.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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