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Räumung ist keine Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Voraussetzung einer Kündigung durch schlüssiges Verhalten ist ein Erklärungsbewusstsein des Kündigenden. Darüber hinaus muss das Verhalten bei objektiver Bewertung den Erklärungswert einer Kündigung haben.

Es gibt keinen Grundsatz, nachdem eine bloße Räumung nebst Schlüsselrückgabe den Erklärungswert einer Kündigung hat.


KG, 16.01.2006 - Az: 8 U 157/05

ECLI:DE:KG:2006:0116.8U157.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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