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Unerlaubte Untervermietung - Kündigung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Überläßt ein Mieter trotz Abmahnung des Vermieter den Gebrauch der Mietsache einem unbefugten Dritten, so kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen, ohne das eine erhebliche Beeinträchtigung der Rechte des Vermieters festgestellt werden muß.


BGH, 28.11.1984 - Az: VIII ZR 186/83


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Andreas Thiel, Waldbronn