Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.305 Anfragen

Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen - Größe muss ähnlich sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll eine Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründet werden, so müssen die Vergleichswohnungen auch eine Wohnfläche haben, die ungefähr der betroffenen Wohnung entspricht.
Im vorliegenden Fall wollte die Vermieterin die Miete eine 129 m² Wohnung erhöhen und benannte hierzu drei Vergleichswohnungen, die im gleichen Anwesen liegen, jedoch 129, 77 und 70 m² groß waren. Dies wurde zum Verhängnis, ein solches Mieterhöhungsverlangen ist nicht ordnungsgemäß begründet, da zwei der benannten Wohnungen aufgrund der deutlich geringeren Wohnfläche (Abweichung 40 bzw. 47 Prozent) nicht vergleichbar waren.


AG Kandel, 31.10.2011 - Az: 1 C 301/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant