Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.908 Anfragen

Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen - Größe muss ähnlich sein!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.
Soll eine Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründet werden, so müssen die Vergleichswohnungen auch eine Wohnfläche haben, die ungefähr der betroffenen Wohnung entspricht.
Im vorliegenden Fall wollte die Vermieterin die Miete eine 129 m² Wohnung erhöhen und benannte hierzu drei Vergleichswohnungen, die im gleichen Anwesen liegen, jedoch 129, 77 und 70 m² groß waren. Dies wurde zum Verhängnis, ein solches Mieterhöhungsverlangen ist nicht ordnungsgemäß begründet, da zwei der benannten Wohnungen aufgrund der deutlich geringeren Wohnfläche (Abweichung 40 bzw. 47 Prozent) nicht vergleichbar waren.


AG Kandel, 31.10.2011 - Az: 1 C 301/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.908 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant