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Fristlose Kündigung bei gewaltbereitem Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn es in einer Nacht zu gleich zwei SEK-Einsätzen in der Wohnung des Mieters kam, weil der Mieter seine Lebensgefährtin tätlich angegriffen hatte. Hinzu kam noch Waffenbesitz, was die Gefährlichkeit

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LG Hamburg, 03.11.2005 - Az: 307 S 124/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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