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Kündigung durch Wohnungsverwalter?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungsverwalter, der zum Abschluß eines Mietvertrages berechtigt ist, ist nicht berechtigt, ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen. In einem solchen Fall ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.


AG Kaiserslautern, 31.10.2005 - Az: 4a C 211/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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