Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.210 Anfragen

Fristlose Kündigung, wenn der Hund in den Flur pinkelt?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall war einem Mieter fristlos gekündigt worden, da der Hund des Mieters binnen einiger Wochen wiederholt in den Gemeinschaftsflur gepinkelt hatte.

Nach Ansicht des Gerichts war die fristlose Kündigung jedoch nicht wirksam, wobei der weiterhin vorgebrachte Vorwurf der Darmentleerung des Hundes im Hofbereich nicht eindeutig nachweisbar war.

Der Mieter hat jedoch dafür zu sorgen, dass der Hund sich zukünftig nicht mehr unbeaufsichtigt im Treppenhaus aufhält. Weitere Verstöße können sodann zu einer berechtigten fristlosen Kündigung führen.


AG Köln, 08.08.2000 - Az: 208 C 164/00

Patrizia KleinDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler