Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Keine fristlose Kündigung wegen Fehlverhalten eines Familienmitglieds

Mietrecht Lesezeit: ca. 12 Minuten

Ein Mietvertrag kann nur bei erheblicher Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Mieter selbst vom Vermieter gekündigt werden, wobei das Fehlverhalten anderer Familienmitglieder grundsätzlich dazu nicht ausreicht.

Unterbindet der Mieter jedoch wiederholtes Fehlverhalten von Familienmitgliedern nicht, kann dies durchaus zu einem eigenen Verschulden des Mieters führen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin kündigte mit Schreiben vom 27. November 1998 den von ihrer Rechtsvorgängerin mit den Beklagten geschlossenen Wohnraummietvertrag fristlos mit der Begründung, dass die Beklagten - tatsächlich einer ihrer minderjährigen Söhne - im Hauskeller unberechtigt Strom entnommen hätten und dass dieser - im Zusammenhang damit - einen Mieterkeller aufgebrochen und dort Werkzeug entwendet habe.

Die Räumungsklage hat das Amtsgericht abgewiesen. Hiergegen hat die Klägerin Berufung eingelegt. Das Landgericht - das die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung nach § 554a BGB verneinen, die Kündigungserklärung jedoch in eine ordentliche Kündigung nach § 564b Abs. 2 Nr. 1 BGB umdeuten will - hat beschlossen einen Rechtsentscheid des Kammergerichts zur folgenden Frage einzuholen:

Ist dem Mieter im Rahmen des § 564b Abs. 2 Nr. 1 BGB das Verschulden Dritter nach § 278 BGB zuzurechen?


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg