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Verpflichtung zur fristlosen Kündigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der Vermieter kann verpflichtet werden, zugunsten von Mietern im Haus einer Mietpartei fristlos den Mietvertrag zu kündigen mit der Begründung der Störung des Hausfriedens.

Vorliegend hatte die fragliche Mietpartei andere Mieter sowie deren Kinder in mehreren Fällen beschimpft, mit einer Gaspistole bedroht und körperlich angegriffen.


AG Bad Segeberg, 05.10.1999 - Az: 17a C 25/99

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Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim