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Verpflichtung zur fristlosen Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter kann verpflichtet werden, zugunsten von Mietern im Haus einer Mietpartei fristlos den Mietvertrag zu kündigen mit der Begründung der Störung des Hausfriedens.

Vorliegend hatte die fragliche Mietpartei andere Mieter sowie deren Kinder in mehreren Fällen beschimpft, mit einer Gaspistole bedroht und körperlich angegriffen.


AG Bad Segeberg, 05.10.1999 - Az: 17a C 25/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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