Unterlässt der Vermieter die förmliche Ankündigung nach § 541 b BGB für einen Dachgeschossausbau, beginnt die Monatsfrist für das Sonderkündigungsrecht des Mieters bei unangekündigter Modernisierungsmaßnahme mit Kenntnis von den Arbeiten.
LG Berlin, 12.02.1999 - Az: 64 S 172/97
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